AGB ChargeAtFriends-Plattform

Allgemeine Geschäftsbedingungen Charge at Friends GmbH -
Bedingungen zur Nutzung der ChargeAtFriends-Plattform

Auf der Webseite https://www.chargeatfriends.com sowie mittels der Applikation „ChargeAtFriends“ („App”) (beide Angebote nachfolgend zusammengefasst als „ChargeAtFriends-Plattform“) bietet die Charge at Friends GmbH („Charge at Friends“) eine Plattform für Dienstleistungen rund um Elektromobilität mit nachfolgend beschriebenen Leistungen. Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis („Vertrag“) über die ChargeAtFriends-Plattform zwischen Charge at Friends und der von Charge at Friends für die Teilnahme an der ChargeAtFriends-Plattform freigeschalteten Mitglieder („Mitglieder“). Der Vertrag kommt zwischen dem Mitglied und Charge at Friends zustande, wenn Charge at Friends dem Mitglied nach Abschluss des Registrierungsprozesses die Teilnahme an der ChargeAtFriends-Plattform bestätigt und damit das Angebot des Mitglieds auf Abschluss des Vertrags annimmt. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrags und die Ermöglichung der Teilnahme an der ChargeAtFriends-Plattform besteht nicht.

 

 

1. Teilnahmevoraussetzungen und Registrierung

 

1.1. Die Nutzung der ChargeAtFriends-Plattform setzt voraus, dass

a) das Mitglied eine natürliche Person ist, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, oder eine juristische Person und

b) das Mitglied den Registrierungsprozess für die ChargeAtFriends-Plattform vollständig abgeschlossen hat.

 

1.2. Die Registrierung für die ChargeAtFriends-Plattform erfolgt

a) im Falle der natürlichen Person durch Angabe von Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adresse und Festlegung eines Passworts und im Falle der juristischen Person Bezeichnung der Firma, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners und Festlegung eines Passworts oder 

b) ab Verfügbarkeit der Verwendung eines Mitgliederprofils bei einem von Dritten betriebenen (sozialen) Netzwerk, wie etwa Facebook, Google oder LinkedIn („Social Login“); sofern sich das Mitglied mittels Social Login bei der ChargeAtFriends-Plattform registrieren möchte, wird das Mitglied auf die Login-/Anmelde-Maske des (sozialen) Netzwerks weitergeleitet und kann sich dort mit seinem bei diesem Netzwerk-Anbieter hinterlegten Mitgliedernamen und Passwort anmelden.

Die Zugangsdaten für die ChargeAtFriends-Plattform sind die bei der Registrierung festgelegte E-Mail-Adresse und das Passwort („Zugangsdaten“). Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen der Registrierung verwendeten Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind und sorgfältig aufbewahrt werden. Sofern Grund zur Annahme besteht, dass die Vertraulichkeit des Passworts beeinträchtigt wurde oder unberechtigter Zugriff auf das ChargeAtFriends-Konto auf andere Weise möglich ist, verpflichtet sich das Mitglied, unverzüglich seine Zugangsdaten zu ändern und Charge at Friends zu benachrichtigen.

 

1.3. Charge at Friends hat das Recht, von Zeit zu Zeit Änderungen des Passworts anzufordern. Charge at Friends kann den Zugriff auf die ChargeAtFriends-Plattform gemäß Ziffer 9 sperren, bis eine solche Änderung des Passworts vorgenommen wurde.

 

 

2. Leistungen von Charge at Friends

 

2.1. Die Charge at Friends GmbH bietet über die Elektromobilitäts-Plattform „ChargeAtFriends“ für Fahrer von E-Fahrzeugen sowie für alle, die an Elektromobilität interessiert sind, eine Reihe von Services an. Dazu zählen eine interaktive digitale Plattform zum Informationsaustausch über den Themenbereich Elektromobilität und die Möglichkeit, ab Verfügbarkeit Einkaufsgemeinschaften zu bilden. Zudem erhalten Besitzer von gewerblichen und privaten Ladeeinrichtungen und Parkflächen die Möglichkeit, über die Elektromobilitäts-Plattform „ChargeAtFriends“ Autofahrern das Laden eines Fahrzeugs durch ihre Ladeeinrichtung zu ermöglichen und damit Strom zu verkaufen sowie Parkflächen zu nutzen.

 

2.2. Nutzung der Ladeeinrichtung bzw. Parkfläche durch die Mitglieder 

Mitglieder können sowohl Anbieter einer Ladeeinrichtung bzw. Parkfläche wie auch Nutzer einer solchen sein. Es ist nicht erforderlich, dass ein Nutzer zugleich auch eine Ladeeinrichtung bzw. Parkfläche anderen zur Nutzung zur Verfügung stellt. Mitglieder können auch lediglich die in Ziffer 2.1 angebotenen Services nutzen, ohne von der Ladefunktion Gebrauch zu machen. Mitglieder, die im Besitz einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge bzw. einer Parkfläche sind, können auf der ChargeAtFriends-Plattform anderen Mitgliedern die Möglichkeit zum Laden ihres Elektrofahrzeuges („Lade-Service“) bzw. die Nutzung der Parkfläche anbieten.

Hierfür bietet Charge at Friends allen Mitgliedern eine Plattform zum Suchen und Buchen von Lade-services bzw. Parkflächen und ermöglicht Inhabern von Ladeeinrichtungen- bzw. Parkflächen („Anbieter“) ihr Angebot auf der ChargeAtFriends-Plattform zu veröffentlichen.

Sofern ein Mitglied Ladeservices bzw. eine Parkfläche über die ChargeAtFriends-Plattform nutzt, wirkt Charge at Friends lediglich als Vermittler zwischen dem Anbieter und dem Nutzer. In dieser Rolle leitet Charge at Friends dem Anbieter die Angaben des Nutzers weiter und sendet ihm im Auf-trag und im Namen des Anbieters eine etwaige Bestätigung bezüglich der Nutzung zu. Außerdem bietet Charge at Friends ab technischer Verfügbarkeit dem Anbieter und dem Nutzer die Möglichkeit, über die ChargeAtFriends-Plattform miteinander zu kommunizieren. Charge at Friends macht sich den Lade- bzw. Park-Service des Anbieters nicht zu eigen und ist nicht Partei eines zwischen Anbieter und Nutzer geschlossenen Vertrags.

Wenn ein Mitglied die ChargeAtFriends-Plattform als Anbieter nutzt, erklärt das Mitglied, aus-schließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu handeln.

 

 

3. Einrichten der Lade- oder Parknutzung

 

3.1. Für die Nutzung des Lade- oder Parkservices gelten die Nutzungsbedingungen von Charge at Friends. Abweichungen davon sind nicht zugelassen. Dies gilt explizit auch für die dort genannten Preismodelle.

 

3.2. Die Nutzungsvoraussetzungen der ChargeAtFriends Funktion „Lade- oder Parkservice“ hängt für Anbieter maßgeblich von den Vorgaben und technischen Möglichkeiten des jeweiligen Herstellers der Ladeeinrichtung ab.

 

3.3. Beim Einrichten des Lade- oder Parkservices legt der Anbieter Beschreibung, Standort und Ausstattung der Ladeeinrichtung bzw. der Parkfläche, sowie Verfügbarkeit und sonstige Bedingungen für den Lade- oder Parkservice fest. Der Anbieter ist dabei verpflichtet, sämtliche von Charge at Friends abgefragte Informationen vollständig und korrekt zu erfassen und diese fortlaufend auf Aktualität zu überprüfen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, die nach Einrichtung des Lade- oder Parkservices dargestellt werden, sind allein die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Charge at Friends macht sich diese nicht zu eigen.

 

3.4. Der Standort der Lade- oder Parkeinrichtung ist durch Angabe der Adresse [Land, Stadt, Straße, Hausnummer] und manueller Kartenmarkierung so genau wie möglich zu bestimmen. Der Standort muss durch den Upload von Bildern der Lade- oder Parkeinrichtung illustriert werden.

 

3.5. Der Anbieter hat bei Einrichtung des Lade- oder Parkservices auch die Leistungsstärke der Ladeeinrichtung sowie die Verfügbarkeit der Lade- oder Parkeinrichtung [Tag und Zeit] auszuweisen. Der -Anbieter hat Sorge dafür zu tragen, dass der Lade- oder Parkservice zu der ausgewiesenen Verfügbarkeit der Ladeeinrichtung tatsächlich von dem Nutzer in Anspruch genommen werden kann. 

 

3.6. Der Anbieter veröffentlicht das Angebot seines Lade- oder Parkservices durch Anklicken der dafür im Einrichtungsprozess vorgesehenen Schaltfläche (bezeichnet etwa als „veröffentlichen“ o.ä.) und räumt damit dem Nutzer das Recht ein, den Lade- oder Parkservice zu den angegebenen Bedingungen zu nutzen.

 

3.7. Der Anbieter ist in Bezug auf das Anbieten von Lade- oder Parkservices für die Einhaltung der anwendbaren Gesetze verantwortlich.

 

 

4. Buchung und Durchführung von Lade- oder Parkvorgängen

 

4.1. Auf der ChargeAtFriends-Plattform kann sich der Nutzer von Anbietern angebotene Lade- oder Parkservices anzeigen lassen.

 

4.2. Die Reservierung einer Ladeeinrichtung oder Parkfläche oder das Starten eines Lade- oder Parkvorgangs beim jeweiligen Anbieter folgt dem von Charge at Friends vorgegebenen Ablauf. Vor Absenden der Reservierung bzw. vor dem Start des Lade- oder Parkvorgangs erklärt der Nutzer durch Anklicken der dafür vorgesehenen Schaltfläche sein Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem jeweiligen Anbieter über den gewählten Lade- oder Parkvorgang auf Basis der von Charge at Friends gestellten Nutzungsbedingungen („Vertragsangebot“). Mit Abgabe des Vertragsangebots reserviert der Nutzer, sofern die Möglichkeit vorgehalten wird, die ausgewählte Lade- oder Parkeinrichtung für den entsprechenden Zeitraum („Reservierung“) oder startet den Lade- oder Parkvorgang durch Scannen des QR-Codes.

 

4.3. Ein Vertrag über den Ladevorgang kommt durch ausdrückliche Annahme des Vertragsangebots durch den Anbieter oder mit Durchführung des Lade- oder Parkservices zustande.

 

 

5. Gebühren und Bezahlung

 

5.1. Charge at Friends stellt das in der Ziffer 2.1. beschriebene Leistungsangebot von Charge at Friends unentgeltlich zur Verfügung.

 

5.2. Die Nutzung der in Ziffer 2.2 beschriebenen Ladeservice-Funktion bzw. Nutzung einer Parkfläche ist für den Nutzer kostenpflichtig. Diesbezüglich sind die Nutzerbedingungen von Charge at Friends für das Verhältnis des Anbieters zum Nutzer maßgeblich.

 

5.3. Das Anbieten einer Ladeeinrichtung bzw. einer Parkfläche ist für den Anbieter kostenpflichtig.

 

5.3.1. Charge at Friends erhält für jede erfolgreiche Vermittlung eines Lade- oder Parkvorgangs eine Servicegebühr in Höhe von 10 % des vom Nutzer für den Vorgang an den Anbieter zu zahlenden Rechnungsbetrags.

 

5.3.2. Erfolgreich ist die Vermittlung dann, wenn es zu einem Vertragsschluss zwischen Nutzer und Anbieter kam und der Nutzer eine Zahlung für den Lade- oder Parkvorgangs ausgelöst bzw. durch-geführt hat.

 

5.3.3. Die Servicegebühr ist mit Leistung bzw. Zahlung des Rechnungsbetrags durch den Nutzer nach Abschluss des Vertrags sofort zur Zahlung fällig.

 

5.3.4. Die Servicegebühr ist unabhängig davon zu entrichten, ob zwischen Nutzer und Anbieter im Nachhinein, ungeachtet des Rechtsgrunds, eine (Teil-)Rückzahlung des Rechnungsbetrags erfolgt.

 

5.3.5. Die Servicegebühr wird von der Zahlung des Nutzers nach Beendigung des Lade- oder Parkvorgangs einbehalten. Die Zahlungsabwicklung zwischen Nutzer, Anbieter und Charge at Friends erfolgt durch einen Drittanbieter, im Nachfolgenden „Zahlungsabwickler“ genannt. Die Zahlung des Nutzers erfolgt über ein zuvor durch den Nutzer in der App hinterlegtes Zahlungsmittel. Der Zahlungsabwickler vereinnahmt den Rechnungsbetrag des Lade- oder Parkvorgangs durch Belastung des Zahlungsmittels des Nutzers, behält für Charge at Friends die Servicegebühr ein und zahlt den Restbetrag an den Anbieter aus.

 

5.3.6. Im Anschluss an die Zahlung erhalten sowohl der Nutzer als auch der Anbieter unmittelbar nach dem Lade- oder Parkvorgang einen Kunden- bzw. Verkäuferbeleg über die vom Nutzer geleistete Zahlung in Höhe des für den Lade- oder Parkvorgang angefallenen Nutzungsentgelts per E-Mail. Der Anbieter erhält ferner von Charge at Friends eine monatliche Rechnung bzw. einen Sammelbeleg über die angefallenen und bereits einbehaltenen Servicegebühren.

 

5.3.7. Charge at Friends kann die Servicegebühr jederzeit ändern. Preisänderungen werden dem Anbieterrechtzeitig vor dem Inkrafttreten mitgeteilt.

 

5.3.8. Der Anbieter ist nicht berechtigt, gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten abzutreten.

 

 

6. Verfügbarkeit, Funktionalität und Qualität

 

6.1. Charge at Friends bietet den Mitgliedern die Möglichkeit zur Nutzung der ChargeAtFriends-Plattform, sofern und soweit die ChargeAtFriends-Plattform verfügbar und funktionsfähig ist, sichern jedoch keine durchgehende Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der ChargeAtFriends-Plattform zu.

 

6.2. Charge at Friends bietet die Möglichkeit zur Nutzung der ChargeAtFriends-Plattform nur mit den Funktionalitäten und der Qualität, welche die ChargeAtFriends-Plattform zum jeweiligen Zeitpunkt aufweist, sagen jedoch keine Funktionalität oder Qualität zu, außer dass die ChargeAtFriends-Plattform grundsätzlich das in Ziffer 2.1 beschriebene Leistungsangebot aufweist. Angaben zur Funktionalität und Funktionsweise der ChargeAtFriends-Plattform auf der Webseite oder in Werbematerialien sind nicht Bestandteil des Vertrags.

 

6.3. Charge at Friends ist berechtigt, die ChargeAtFriends-Plattform jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, einschließlich Funktionalitäten zu modifizieren („Änderungen“), vorausgesetzt dass ChargeatFriends das in Ziffer 2.1 beschriebene Leistungsangebot weiterhin grundsätzlich behält und solche Änderungen den Mitgliedern zumutbar sind. Zu Änderungen ist Charge at Friends aller-dings nicht verpflichtet. Änderungen können dazu führen, dass die Mitglieder zur Weiternutzung der ChargeAtFriends Plattform eine aktuelle Version der ChargeAtFriends App installieren müssen oder dass ein bisher genutztes Mobiltelefon zur Nutzung der ChargeAtFriends-Plattform nicht mehr geeignet ist.

 

 

7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten, Lizenzeinräumung

 

7.1. Mitglieder sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die von ihnen eingesetzten elektronischen Geräte alle relevanten technischen Spezifikationen aufweisen, die zur Nutzung der ChargeAtFriends-Plattform erforderlich sind.

 

7.2. Mitglieder erklären sich damit einverstanden, die ChargeAtFriends-Plattform ausschließlich im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen zu nutzen. Es ist ihnen untersagt, die ChargeAtFriends Plattform zur Unterstützung von Aktivitäten zu verwenden, die dazu führen könnten, dass Charge at Friends gegen geltendes Recht verstößt.

 

7.3. Mitglieder sind für die von Ihnen auf der ChargeAtFriends-Plattform bereitgestellten Text- und Bildinhalte („Inhalte“) verantwortlich. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die be-reitgestellten Inhalte keine Persönlichkeits-, Werbe-, Urheber-, Veröffentlichungsrechte oder sonstige Rechte anderer Personen verletzen und durch die Verwendung keine Lizenz- oder sonstigen Gebühren anfallen. Sie verpflichten sich ferner, keine Inhalte bereitzustellen, die beleidigend, diskriminierend, gewaltverherrlichend, verleumderisch oder irreführend sind, eine rechtswidrige Handlung fördern oder unterstützen oder anderweitig gegen geltendes Recht verstoßen. Sie gewähren Charge at Friends das weltweite, zeitlich unbeschränkte, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Recht, diese Inhalte im Rahmen der Bereitstellung der ChargeAtFriends-Plattform sowie darüber hinaus (etwa im Rahmen eines Leistungsangebots für Dritte) zu nutzen und zu verwerten (einschließlich Hosting, Bereitstellung für die Öffentlichkeit, Vervielfältigung, Vertrieb, Anzeige und Reproduktion).

 

7.4. Mitglieder verpflichten sich zudem, die ChargeAtFriends-Plattform nicht in einer Weise zu nut-zen, die

a) unter Verwendung eines Programms, Algorithmus oder einer ähnlichen Methode zum Sammeln oder Extrahieren von Daten (etwa mittels automatisierter Tools wie Bots, Spider oder Scraper) der ChargeAtFriends-Plattform und/oder deren Inhalte durchsucht, abruft, kopiert oder überwacht,

b) den Betrieb der ChargeAtFriends-Plattform sowie die zum Betrieb eingesetzten Systeme, Infrastruktur und/oder Anwendungen beschädigen, stören oder anderweitig beeinträchtigen könnten, einschließlich durch Versendung, Übermittlung oder Implementierung solcher Dateien, die Viren, Würmer, Trojaner oder andere schädliche oder zerstörerische Merkmale enthalten,

c) darauf ausgelegt ist, Schwachstellen der ChargeAtFriends-Plattform zu untersuchen, zu scannen oder zu testen oder Sicherheits- und/oder Authentifizierungsmaßnahmen zum Schutz der ChargeAtFriends-Plattform und/oder seinen Inhalten zu umgehen oder zu beeinträchtigen, oder

d) die Software der ChargeAtFriends-Plattform ganz oder teilweise kopiert, übersetzt, disassembliert, dekompiliert, zurückentwickelt oder anderweitig modifiziert oder abgeleitete Werke hiervon erstellt.

 

7.5. Charge at Friends bietet Supportleistungen für die ChargeAtFriends-Plattform nur an, sofern diese explizit schriftlich vereinbart wurden. Andernfalls wird die ChargeAtFriends-Plattform von Charge at Friends ohne Supportleistungen angeboten.

 

 

8. Vertragsdauer und Kündigung

 

8.1. Der Vertrag über die Nutzung der ChargeAtFriends-Plattform läuft auf unbestimmte Zeit.

 

8.2. Mitglieder können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sowie ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes kündigen. Dies kann auch durch Löschung ihres ChargeAtFriends-Kontos erfolgen.

 

8.3. Charge at Friends kann den Vertrag nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist ordentlich kündigen.

 

8.4. Charge at Friends kann den Vertrag nach Ziffer 8.3 insbesondere kündigen, wenn:

a) Charge at Friends der Ansicht ist, dass Mitglieder die ChargeAtFriends-Plattform in betrügerischer Weise, unter Verletzung dieser Nutzungsbedingungen oder für illegale oder unangemessene Zwecke genutzt haben;

b) Charge at Friends der Ansicht ist, dass Mitglieder die ChargeAtFriends-Plattform auf unfaire Wei-se benutzt haben, Charge at Friends oder eines unserer anderen Mitglieder vorsätzlich betrogen oder einen unfairen Vorteil gezogen haben, oder wenn ihr ChargeAtFriends-Konto zum Vorteil eines Dritten genutzt wird;

c) Charge at Friends dazu gezwungen ist, um geltendem Recht, einem Gerichtsbeschluss oder einer Aufsichtsbehörde zu entsprechen.

 

8.5. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Recht von Charge at Friends zur Sperrung des Zugriffs von Mitgliedern auf die ChargeAtFriends-Plattform nach Ziffer 9 bleiben unberührt.

 

 

9. Sperrung

 

9.1. Charge at Friends kann Mitgliedern den Zugriff auf die ChargeAtFriends-Plattform im alleinigen Ermessen sperren, wenn Charge at Friends feststellt oder begründeten Verdacht hat, dass die Nutzung der ChargeAtFriends-Plattform durch Mitglieder:

a) gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder gegen geltendes Recht verstößt,

b) Rechte Dritter verletzt,

c) ein Sicherheitsrisiko für die Funktionsfähigkeit der ChargeAtFriends-Plattform darstellt,

d) Charge at Friends und/oder andere Mitglieder einer Haftung unterwerfen könnte, oder

e) betrügerisch sein könnte.

 

9.2. Charge at Friends behält sich eine Sperrung des Zugriffs von Mitgliedern auf die ChargeAtFriends-Plattform auch dann vor, wenn Mitglieder einer zumutbaren Aktualisierung dieser Nutzungsbedingungen gemäß Ziffer 12.1 bis zum geplanten Termin von deren Wirksamwerden nicht zugestimmt haben.

 

9.3. Charge at Friends wird die Sperrung aufheben, sobald der Grund der Sperrung nicht länger fortbesteht. Zu diesem Zweck können Mitglieder Charge at Friends gerne unter service@chargeatfriends.com kontaktieren, um eine Klärung herbeizuführen.

 

9.4. Weitergehende Ansprüche gegen Mitglieder bleiben unberührt.

 

 

10. Haftungsbeschränkung

 

10.1. Charge at Friends haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

b) bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

c) bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln, sowie

d) aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz (oder anderer lokaler Gesetze).

 

10.2. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung von Charge at Friends beschränkt auf Fälle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, sowie der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gemäß vorstehender Ziffer 10.1 keine unbeschränkte Haftung besteht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Charge at Friends seinem Inhalt nach zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Mitglieder regelmäßig vertrauen dürfen.

 

10.3. Im Übrigen ist eine Haftung von Charge at Friends ausgeschlossen.

 

10.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf unsere Haftung für unsere Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter.

 

10.5. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche werden durch diese Haftungsregelungen nicht berührt.

 

10.6. Wir empfehlen den Mitgliedern, alle in Verbindung mit der ChargeAtFriends-Plattform verwendeten Inhalte und Daten zu sichern, um sich im Falle von Problemen mit der ChargeAtFriends-Plattform zu schützen.

 

 

11. Datenschutz

 

11.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Charge at Friends in Bezug auf die ChargeAtFriends Plattform richtet sich nach der Datenschutzerklärung unter https://www.chargeatfriends.com/privacy.

 

 

12. Schlussvorschriften

 

12.1. Änderungen der ChargeAtFriends-Plattform sowie geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen können eine Aktualisierung dieser Nutzungsbedingungen erforderlich machen („Aktualisierung“). Im Fall einer geplanten Aktualisierung dieser Nutzungsbedingungen werden wir die Mitglieder über den Inhalt der Aktualisierung mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin des Wirksamwerdens informieren. Die aktualisierten Nutzungsbedingungen werden Mitgliedern gegenüber nur wirksam, wenn die Mitglieder den Aktualisierungen zugestimmt haben.

 

12.2. Mitglieder sind nicht berechtigt, den Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Charge at Friends an Dritte zu übertragen.

 

12.3 Jeder der Ziffern dieser Nutzungsbedingungen gilt separat. Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheiden, dass eine der Ziffern rechtswidrig ist, bleiben die übrigen Ziffern in vollem Umfang in Kraft und wirksam.



12.4. Selbst wenn Charge at Friends die Durchsetzung dieser Nutzungsbedingungen zurückstellt, können wir sie auch später noch durchsetzen. Wenn Charge at Friends nicht sofort darauf besteht, dass Mitglieder etwas tun, wozu diese gemäß diesen Nutzungsbedingungen verpflichtet wären, oder wenn wir im Hinblick auf Ihren Vertragsbruch die Einleitung von Schritten gegen Mitglieder zurückstellen, bedeutet dies nicht, dass sie nicht verpflichtet wären, und es wird uns nicht daran hindern, zu einem späteren Zeitpunkt Schritte gegen sie einzuleiten.