Allgemeine Geschäftsbedingungen Charge at Friends GmbH -
Nutzungsbedingungen zwischen dem Anbieter und Nutzer
Die Charge at Friends GmbH bietet über die Elektromobilitäts-Plattform „ChargeAtFriends“ für Fahrer von E-Fahrzeugen sowie für alle, die an Elektromobilität interessiert sind, eine Reihe von Services an. Dazu zählen eine interaktive digitale Plattform zum Informationsaustausch über den Themenbereich Elektromobilität und die Möglichkeit, ab Verfügbarkeit Einkaufsgemeinschaften zu bilden. Zudem erhalten Besitzer von gewerblichen und privaten Ladeeinrichtungen und Parkflächen die Möglichkeit, über die Elektromobilitäts-Plattform „ChargeAtFriends“ Autofahrern das Laden eines Fahrzeugs durch ihre Ladeeinrichtung zu ermöglichen und damit Strom zu verkaufen sowie Parkflächen zu nutzen. Für die Nutzung der ChargeAtFriends-Dienste gelten zwischen den Nutzern und den Anbietern die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
1. Geltungsbereich/Grundsätzliches
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter, d.h. demjenigen, der eine Ladeeinrichtung für einen Ladevorgang bzw. eine Parkfläche zur Verfügung stellt, im Nachfolgenden „Anbieter“ genannt und demjenigen, der die Lademöglichkeit oder die Parkfläche des Anbieters benutzt, im Nachfolgenden „Nutzer“ genannt.
1.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer gelten ausschließlich diese AGB. Der Einbindung anderer Geschäftsbeziehungen wird ausdrücklich widersprochen.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer aktuell gültigen Fassung werden dem Nutzer vor Vertragsabschluss auf der Website der Charge at Friends GmbH zur Verfügung gestellt und sind in der „ChargeAtFriends“ App, fortan „App“ vor Beginn des Lade-, Park- oder Reservierungsvorgangs zu bestätigen.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1. Gegenstand des jeweiligen Vertrags ist das Zur Verfügung stellen von Ladestrom durch den Anbieter über dessen Ladeeinrichtung (Wallbox oder Ladestation) bzw. die Nutzung seiner Parkfläche für einen begrenzten Zeitraum gegenüber dem Nutzer.
2.2. Der Vertragsschluss wird über die „ChargeAtFriends“ Plattform vermittelt. Die Charge at Friends GmbH wirkt lediglich als Vermittler zwischen dem Nutzer und Anbieter der Ladeeinrichtung bzw. Parkfläche und bietet diesen die Möglichkeit eines Vertragsschlusses auf ihrer Plattform „ChargeAtFriends“ und die Durchführung der Zahlungsabwicklung nach einem Lade- bzw. Parkvorgang (im folgenden „Vorgang“). Die Charge at Friends GmbH veröffentlicht die von dem Anbieter getätigten Angaben zu seiner Lademöglichkeit an seiner Ladeeinrichtung bzw. der Parkfläche und bietet dem Nutzer die Möglichkeit, einen Vorgang zu buchen, durchzuführen und den Anbieter für die Nutzung zu bezahlen. Die Charge at Friends GmbH macht sich mit ihrer ChargeAtFriends-Plattform nicht die Lademöglichkeit oder die Parkfläche des Anbieters zu eigen und ist auch in keiner Form Partei des zwischen Anbieter und Nutzer geschlossenen Vertrags.
2.3. Nachdem der Anbieter seine Ladeeinrichtung bzw. Parkfläche in der „ChargeAtFriends“-Datenbank registriert hat, ist diese über die App mit den von ihm getätigten Angaben, u.a. Bezeichnung und Foto des Ortes, Verfügbarkeit, Nutzungspreis, Öffnungszeiten, Ladeleistung und – sofern von der Station unterstützt – der Möglichkeit der Reservierung zu finden. Diese Informationen über die Lademöglichkeit bzw. die Parkfläche stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB dar, sondern sind lediglich eine invitatio ad offerendum.
2.4. Ladeeinrichtungen bzw. Parkflächen, die in der App als reservierbar gekennzeichnet sind, können nach Bestätigung der AGB in der App für einen gewünschten Zeitraum reserviert werden. Mit dieser Buchung erklärt der Nutzer ein verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB auf Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Parkfläche bzw. der Ladeeinrichtung und die Inanspruchnahme von Ladestrom vom Anbieter zu dem vom Anbieter bestimmten und dem Nutzer im Informationsfeld zur Parkfläche bzw. Lademöglichkeit angezeigten Preis. Sollte der Nutzer sein Reservierungsinteresse aufgeben, so hat er die Reservierung unverzüglich zu stornieren. Bei nicht reservierbaren Stationen erfolgt die Erklärung des verbindlichen Angebots vor Ort durch das Scannen des QR-Codes sowie die Bestätigung dieser AGB in der App.
2.5. Der Nutzer trägt dafür Sorge, im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Lade-Services sorgsam und respektvoll mit dem Eigentum des Anbieters umzugehen und alle auf ihn anwendbaren Gesetze und Regelungen einzuhalten.
2.6. Die Parkflächen bzw. Ladeeinrichtungen sind mit dem Charge at Friends Logo markiert und mit einem QR-Code versehen. Durch das Scannen des QR-Codes mit der ChargeAtFriends App identifiziert sich der Nutzer gegenüber der ChargeAtFriends Plattform und startet den Vorgang, der dieser Station zugeordnet wird.
2.7. Laden mit Abrechnung von Kilowattstunden: Eichrechtskonforme Ladeeinrichtungen werden durch den QR-Code-Scan freigeschaltet. Die Zählerstände zu Beginn und am Ende des Ladevorgangs werden von der Ladeeinrichtung automatisch erfasst und per Online-Verbindung als signierter Datensatz zur Weiterverarbeitung an die ChargeAtFriends Plattform übermittelt.
Bei Ladeeinrichtungen mit ablesbarem Zähler ohne Online-Verbindung werden die Zählerstände zu Beginn und am Ende eines Ladevorgangs vom Nutzer mit der App erfasst und zur Weiterverarbeitung an die ChargeAtFriends Plattform übermittelt. In diesem Fall ist es aus rechtlichen Gründen erforderlich, dass Anbieter und Nutzer zur Sicherstellung der korrekten Ablesung und Erfassung der Zählerstände vor Ort anwesend sind.
Die Berechnung der geladenen Kilowattstunden erfolgt jeweils auf der ChargeAtFriends Plattform.
2.8. Laden mit Abrechnung einer Session Fee: Bei diesen Ladeeinrichtungen wird eine feste Gebühr pro Ladevorgang fällig. Wenn der Nutzer nur für eine kurze Zeit laden möchte, kann er sich für eine Kurzzeit-Session entscheiden, die im Preis günstiger ist. Die Ladeeinrichtung wird durch den QR-Code-Scan freigeschaltet und die in der App gewählte Session wird an die Plattform übermittelt.
2.9. Parken mit kostenlosem Laden: Die Parkflächen stehen Fahrern von Verbrenner- wie Elektrofahrzeugen gleichermaßen offen. Abgerechnet wird ausschließlich die Parkzeit, nicht der Ladestrom. Die Parkgebühr für Verbrenner ist identisch mit der Parkgebühr für Elektrofahrzeuge. Dazu bedarf es der Nutzung eines „Parkautomaten“ (Aufkleber mit QR-Code in Verbindung mit der App). Durch den Scan des QR-Codes wird der Vorgang gestartet und nach dem Ende des Aufenthalts in der App beendet. Basis für die Abrechnung der Parkzeit ist die Aufenthaltszeit, unabhängig davon, wieviel im Falle der Nutzung des Parkplatzes durch ein Elektrofahrzeug, an Ladestrom geladen wurde. Die erfasste Aufenthaltszeit wird per App an die Plattform übermittelt.
3. Zahlung
3.1. Der Nutzer hat für den Vorgang ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Dieses Nutzungsentgelt ergibt sich, je nach Art des Vorgangs:
Beim Laden, wenn Kilowattstunden erfasst werden, aus dem vom Anbieter bestimmten Strompreis pro Kilowattstunde und der Differenz zwischen dem vor dem Starten des Ladevorgangs gegebenen Zählerstand in Kilowattstunden und dem Zählerstand in Kilowattstunden nach dem Beenden des Ladevorgangs, also der tatsächlich verbrauchten Strommenge in Kilowattstunden.
Beim Laden, wenn eine Session-Fee zugrunde liegt, der für die Session vom Anbieter bestimmte Preis.
Beim Parken, der vom Anbieter für das Parken pro Zeiteinheit bestimmte Preis.
3.2. Das zu bezahlende Nutzungsentgelt ist sofort zur Zahlung fällig.
3.3. Die Zahlung erfolgt über ein zuvor in der App hinterlegtes Zahlungsmittel, das zu Beginn des Vorgangs ausgewählt werden kann. Nach Abschluss des Vorgangs wird das Zahlungsmittel mit dem zu entrichtenden Betrag belastet.
3.4. Die erfolgte Bezahlung wird dem Nutzer durch eine Bestätigung verifiziert. Im Anschluss erhalten sowohl der Nutzer als auch der Anbieter unmittelbar nach dem Vorgang einen elektronischen Kunden- bzw. Verkäuferbeleg per E-Mail bzw. über die App abrufbar.
3.5. Sowohl der Anbieter als auch der Nutzer sind nicht berechtigt, gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten abzutreten.
4. Höhere Gewalt
Die Verpflichtung zur Lieferung von Ladestrom ruht, soweit und solange der Anbieter an dem Bezug oder der vertragsgemäßen Belieferung von Strom durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung dem Anbieter nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, gehindert ist. Dies gilt auch bei Störungen der Belieferung, die aus dem Risikobereich des Nutzers herrühren. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigte Maß-nahmen des Anbieters beruht. Darüber hinaus ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, wenn der Schaden allein auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Pflichten durch den Anbieter beruht. Des Weiteren ist die Haftung des Anbieters im Falle der leichten Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Davon unberührt bleiben die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden.
5. Schlussbestimmungen
5.1. Es gilt sowohl für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch für den jeweils geschlossenen Vertrag ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht wird nicht angewandt. Diese Rechtswahl gilt für Käufer, die Verbraucher sind, nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers, entzogen wird.
5.2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.