Die Elektromobilität gewinnt immer mehr an Bedeutung – doch was bedeutet das für Eigentümergemeinschaften und Vermieter? Immer mehr Mieter und Wohnungseigentümer fordern eine Ladestation im Mehrfamilienhaus, doch die Umsetzung bringt viele Fragen mit sich: Wer zahlt für die Installation? Wie funktioniert die Abrechnung? Welche gesetzlichen Pflichten gibt es?
In diesem Leitfaden erfährst du, wie du als Vermieter oder Eigentümergemeinschaft eine Wallbox Mehrfamilienhaus rechtssicher installierst, welche Kosten entstehen und wie du eine faire Abrechnung für alle Beteiligten sicherstellst.
Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) wurde das Recht auf eine Ladestation Mehrfamilienhaus gestärkt. Das bedeutet: Eigentümer oder Mieter können grundsätzlich eine Wallbox beantragen, und die Eigentümergemeinschaft darf diese bauliche Veränderung nicht pauschal ablehnen. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist eine Ablehnung möglich. Ansonsten kann die Eigentümergemeinschaft nur noch darüber entscheiden, wie die Maßnahme durchgeführt wird.
Ja, das Laden und Parken von Elektroautos ist in baurechtskonformen Tiefgaragen grundsätzlich erlaubt. Weder die Brandschutzvorschriften noch die Garagenverordnungen machen Unterschiede zwischen Elektroautos und Verbrennern.
Zusätzlich stärkt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) die Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern:
Die Kosten für eine Wallbox Mehrfamilienhaus hängen von verschiedenen Faktoren ab:
Die Kosten können durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile reduziert werden. Aktuell gibt es verschiedene Förderprogramme für Ladeinfrastruktur, die du nutzen kannst.
Die Installation einer Wallbox Mehrfamilienhaus kann teuer sein – vor allem, wenn die elektrische Infrastruktur aufgerüstet werden muss. Die Kostenverteilung ist daher ein wichtiger Punkt:
1. Der Nutzer zahlt
Ein Wohnungseigentümer oder Mieter, der eine private Wallbox installieren möchte, trägt die Kosten selbst.
2. Gemeinschaftslösung (Eigentümergemeinschaft zahlt anteilig)
Falls sich mehrere Parteien für eine gemeinsame Ladestation Mehrfamilienhaus entscheiden, können die Kosten aufgeteilt werden.
3. Vermieter übernimmt die Kosten
Wallbox Mieterhöhung: Falls du als Vermieter die Kosten für die Anschaffung einer Wallbox trägst, darfst du die Miete entsprechend erhöhen.
Eine Wallbox stellt eine zusätzliche Wertkomponente dar, die entsprechend versichert sein sollte. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen für Eigentümergemeinschaften, Vermieter und einzelne Mieter:
Wohnungseigentümergemeinschaft & Hauseigentümer:
Die Gebäudeversicherung sollte auf mögliche Schäden durch Diebstahl, Überspannung und Vandalismus geprüft und entsprechend angepasst werden.
Einzelne Wohnungseigentümer oder Mieter:
Falls du als Mieter oder einzelner Eigentümer eine private Wallbox in der Tiefgarage installierst, solltest du prüfen, ob diese in deine Hausratversicherung aufgenommen werden kann.
Besonders in älteren Gebäuden ist die Anschlussleistung des Stromnetzes oft nicht für das parallele Laden mehrerer Elektroautos ausgelegt. Ohne technische Steuerung könnte die Stromversorgung überlastet werden.
Die Lösung: Ein Lastmanagementsystem
Wenn du als Eigentümergemeinschaft oder Vermieter eine Ladeinfrastruktur für mehrere Parteien planst, solltest du ein zukunftssicheres Konzept inklusive Lastmanagement und fairer Abrechnung entwickeln. So wird das Laden in der Tiefgarage für alle Beteiligten komfortabel und wirtschaftlich sinnvoll.
Die richtige Ladeleistung der Wallbox hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Verfügbarkeit von Stromanschlüssen, die Anzahl der Nutzer und das gewünschte Ladeverhalten.
11 kW-Wallbox:
22 kW-Wallbox:
Da viele Elektroautos mit maximal 11 kW Wechselstrom (AC) laden, reicht eine 11 kW-Wallbox für den Alltagsgebrauch in den meisten Fällen aus. Falls mehrere Wallboxen installiert werden, kann ein dynamisches Lastmanagement notwendig sein, um die verfügbare Netzkapazität optimal zu nutzen.
In einem Mehrfamilienhaus nutzen oft mehrere Parteien eine oder mehrere Ladestationen. Damit die Ladekosten beim Wallbox Sharing fair verteilt werden, gibt es verschiedene Abrechnungsmethoden:
Die Abrechnung erfolgt zum Hausstromtarif, über den geeichten Haushaltszähler.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Energieversorger und dem Nutzer.
Entweder wird direkt über den Stromzähler des Stromversorgers abgerechnet oder, wenn der Stromzähler MID-konform ist, dann wird jedem Nutzer die tatsächliche Nutzung für die Abrechnung zugeordnet.
ChargeAtFriends übernimmt die Abrechnung und stellt den Nutzern die Ladekosten automatisiert in Rechnung. Dies ist eine bequeme Lösung für Vermieter oder Eigentümergemeinschaften, da keine manuelle Abrechnung nötig ist.
Die Wahl der richtigen Abrechnungsmethode hängt von der Anzahl der Nutzer, den technischen Gegebenheiten und der gewünschten Transparenz und Fairness ab.
Die Installation einer Ladestation Mehrfamilienhaus kann für Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) eine Herausforderung sein. ChargeAtFriends bietet eine effiziente, kostensparende und faire Lösung, um die Elektromobilität im eigenen Gebäude problemlos umzusetzen.
Mit ChargeAtFriends wird das Laden von Elektroautos in der Tiefgarage oder auf dem Stellplatz einfach, transparent und wirtschaftlich – eine nachhaltige Lösung für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen.
Welche technischen Voraussetzungen braucht eine Wallbox Mehrfamilienhaus?
Eine Wallbox benötigt einen geeigneten Stromanschluss mit ausreichender Kapazität. Hier ist ein Vorab-Check durch einen Elektroinstallateur sinnvoll. In älteren Gebäuden kann es notwendig sein, die Stromversorgung zu erweitern oder ein Lastmanagementsystem zu installieren, um Überlastungen zu vermeiden. Für eine genaue Abrechnung empfehlen wir dir den Kauf einer mess- und eichrechtskonformen Wallbox mit OCPP-Schnittstelle zur Datenübertragung.
Kann eine Wallbox ohne Genehmigung installiert werden?
Mieter benötigen die Zustimmung des Vermieters, Eigentümer die Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft. Dank des WEMoG besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Wallbox, aber über die Umsetzung muss abgestimmt werden.
Wie können mehrere Nutzer eine gemeinsame Ladestation Mehrfamilienhaus nutzen?
Lösungen wie ChargeAtFriends ermöglichen eine automatische, faire Abrechnung pro Nutzer. Das macht die gemeinsame Nutzung einer Wallbox ohne großen Aufwand möglich.
Gibt es Förderungen für Wallboxen in Mehrfamilienhäusern?
Ja, es gibt verschiedene regionale Förderprogramme für die Installation von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern. Diese können Anschaffung und Installation erheblich vergünstigen. Informiere dich über aktuelle Programme in deiner Region.
Wie kann man eine Wallbox Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich umsetzen?
Die WEG kann eine gemeinsame Entscheidung treffen, um mehrere Stellplätze mit Ladepunkten auszustatten. Dabei sollte ein zukunftssicheres Konzept mit Lastmanagement und nutzerbasierter Abrechnung gewählt werden, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.
Als Vermieter oder Eigentümergemeinschaft bietet eine Wallbox Mehrfamilienhaus viele Chancen:
Nutze jetzt die Möglichkeiten von ChargeAtFriends und finde die beste Lösung für dein Zuhause!
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